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Fachlehrkraft/Technische Lehrkraft Sonderpädagogik werden – kurz und bündig

Ausbildungseinrichtungen, Lehrbefähigung und Einsatzfelder


Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik werden in einer Vollzeitausbildung in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige bzw. körperliche und motorische Entwicklung ausgebildet.

Ausbildungseinrichtungen sind

  • das Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen,
  • das Pädagogische Fachseminar Karlsruhe mit einer dezentralen Ausbildungsorganisation (Außenstelle) in Freiburg,
  • das Pädagogische Fachseminar Schwäbisch Gmünd mit einer dezentralen Ausbildungsorganisation (Außenstelle) in Heilbronn.

Fachlehrkräfte/Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik werden an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen) und an allgemeinen Schulen mit inklusiven Bildungsangeboten eingesetzt. Die Tätigkeitsfelder reichen von der frühkindlichen über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung und haben alle gemeinsam, dass sie durch das Ziel der Erweiterung von Aktivität und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gekennzeichnet sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Um sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben zu können, sind Vorqualifikationen erforderlich.

Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • ein mittlerer Bildungsabschluss sowie
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder als Heilerziehungspfleger/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • eine Ausbildung als Meister/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  • ein mittlerer Bildungsabschluss sowie
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut/in bzw. als Ergotherapeut/in oder ein gleichwertiger Abschluss.

Bewerbungsverfahren

Zunächst bewerben Sie sich bei dem Regierungspräsidium, in dessen Einzugsgebiet die von Ihnen gewünschte Ausbildungseinrichtung liegt. Für die Ausbildung mit Beginn September 2017 sowie für die Folgejahre ist Bewerbungsschluss jeweils der 01.11. des Vorjahres.

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt am zweiten Tag des Schuljahres nach den Sommerferien und endet vor den Sommerferien nach sechs Ausbildungshalbjahren.

Die dreijährige Ausbildung ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.
Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre. Er beinhaltet Seminarveranstaltungen und Schulpraxis. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung am Fachseminar. Es gilt eine 41-Stunden-Woche, veranstaltungsfreie Zeiten sind in der Regel mit den Schulferien in Baden-Württemberg identisch. Seminarveranstaltungen finden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Im dritten Ausbildungsjahr unterrichten Sie als Anwärter/in dann überwiegend selbständig an einer Ausbildungsschule. Der Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes stellt die Schulpraxis dar. Ihre schulpraktische Tätigkeit wird durch entsprechende Seminarveranstaltungen begleitet.

Die Ausbildung am Fachseminar umfasst:

  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Grundlagen einschließlich Psychologie, Soziologie, medizinische Grundlagen sowie Grundfragen der Inklusion,
  • Veranstaltungen in Pädagogik, Diagnostik, Didaktik und Methodik im jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt,
  • Veranstaltungen zu sonderpädagogischen Handlungsfeldern,
  • Veranstaltungen zu Grundlagen der Fächer Deutsch und Mathematik sowie zu Bildungsbereichen des jeweiligen Bildungsplanes des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts,
  • Veranstaltungen in Kommunikation und Medienbildung,
  • Veranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend-, Eltern- und Sozialrecht,
  • ergänzende Veranstaltungen.

Hinzu kommt die schulpraktische Ausbildung an den Ausbildungsschulen. Diese beginnt mit Unterrichtsbesuchen/Hospitationen im ersten Ausbildungsjahr und führt über angeleiteten Unterricht im zweiten Ausbildungsjahr zu überwiegend selbständigem, von Ihnen eigenverantwortlich gestaltetem Unterricht im dritten Ausbildungsjahr.
Zusätzlich werden Sie auf außerunterrichtliche Aufgaben, insbesondere auf Kooperationen im außerschulischen Bereich sowie auf Schullandheime, Sportfeste, Wandertage etc. vorbereitet.

Im ersten Ausbildungsabschnitt finden verschiedene Modulprüfungen in den oben genannten Ausbildungsbereichen statt. Dies können Klausuren, mündliche Überprüfungen, Hausarbeiten, Referate u. a. sein.
Die Laufbahnprüfung, die unter anderem die Beurteilung der Unterrichtspraxis beinhaltet, steht am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Bezüge/Gehalt

In der Regel werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Als Beamter/Beamtin auf Widerruf beziehen Sie während der Ausbildung als Anwärter/in des Lehramtes Fachlehrkraft Sonderpädagogik monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A9, als Anwärter/in des Lehramtes Technische Lehrkraft Sonderpädagogik A10. Zusätzlich erhalten verheiratete Anwärter/innen einen Familienzuschlag. (Näheres finden Sie unter www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/auszubildende/anwaerter/anwaerterbezuege).
Sie müssen von ihrem Gehalt noch Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Des Weiteren fallen Sachkostenbeiträge sowie Eigenanteilkosten bei Exkursionen an.

Übernahme in den Schuldienst

Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte Sonderpädagogik jedoch gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg gibt es aber nicht.
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik erhalten bei Übernahme in den Schuldienst im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A9, Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik im Beamtenverhältnis ein Anfangsgehalt der Besoldungsgruppe A10.

Bitte bedenken Sie, dass es sich bei dieser Darstellung nur um einen kurzen Abriss handelt, der Ihnen den Ablauf der Bewerbung, der Ausbildung sowie den Zugang zum Schuldienst kurz und bündig darstellen soll. Die verbindlichen Details entnehmen Sie bitte der Seite www.lehrer-online-bw.de.




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