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Zulassungs- und Eignungsprüfung für den Ausbildungsgang Sonderpädagogik

Sie haben sich beim Regierungspräsidium ordnungsgemäß beworben und mitgeteilt bekommen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zulassungs- und Eignungsprüfung beginnt im Januar und wird vom jeweiligen Fachseminar Sonderpädagogik durchgeführt, das Sie hierzu einlädt.

Erster Teil ist die Zulassungsprüfung. Schriftlich geprüft werden:

Grundkenntnisse und Allgemeinbildung
Schriftlich geprüft werden im Ankreuzwahlverfahren allgemeine Grundkenntnisse und Allgemeinbildung (30 Minuten) bezüglich der demokratischen Grundordnung, der Gesellschaft und der Politik. Die Fragen orientieren sich an den für den mittleren Bildungsabschluss geforderten Kompetenzen und der Erwartung, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer über aktuelle Sachverhalte in Politik, Gesellschaft und Kultur informiert sind. Zur Vorbereitung dienen Schulbücher der oberen Klassen für das Fach Gemeinschaftskunde der Realschule.

Beispiele:

  • Wie heißt der gegenwärtige Präsident der Europäischen Kommission?
  • Welche der folgenden Städte ist nicht Sitz einer Landesregierung?
    Düsseldorf, Bremen, Erfurt, Rostock
  • Wie weit ist der Mond von der Erde ca. entfernt?
    256.000 Kilometer, 384.000 Kilometer, 567. 000 Kilometer, 1.200.000 Kilometer
  • Wer wählt den Bundespräsidenten?
    Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Volk


Arbeiten an und mit Texten
Hier haben Sie einen Text mit - im weitesten Sinne - pädagogischem Bezug anhand von konkreten Fragestellungen zu bearbeiten. Bewertet werden dabei Ihre Argumentation und das Erkennen von Zusammenhängen sowie die richtige Anwendung orthografischer und grammatikalischer Regeln bei der Darstellung. Das Lesen entsprechender Texte und das Verfassen einer derartigen Arbeit kann die Vorbereitung unterstützen.

Textbeispiele sind unter den Stichworten Bildung/Erziehung/Pädagogik in den Tages- bzw. Wochenzeitungen und monatlich erscheinenden Magazinen und Zeitschriften zu finden, teilweise sind diese Beiträge auch im Internet verfügbar.

Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert und zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen, wenn Sie beide Teile der Zulassungsprüfung bestanden haben. Wenn nicht, können Sie im nächsten Bewerbungsverfahren einmal wiederholen.

Es folgt Anfang Februar die Eignungsprüfung.

  • Der erste Prüfungsteil beinhaltet die Bearbeitung eines Fallbeispiels aus dem beruflichen Erfahrungsfeld der Bewerberin oder des Bewerbers. Aus der Analyse des Fallbeispiels sind Handlungsvorschläge schriftlich abzuleiten, welche anschließend in einer Kurzpräsentation vor einer Prüfungskommission mündlich vorgestellt werden.
  • Der zweite Teil besteht aus einer mündlichen Gruppenprüfung. Hierbei werden unter anderem die biographischen Voraussetzungen einbezogen sowie pädagogisch-fachliche Sachverhalte aus der Schule diskutiert.

Über das Ergebnis insgesamt werden Sie schriftlich informiert. Wenn Sie die Einzelprüfungen oder die Gruppenprüfung nicht bestanden haben, ist eine einmalige Wiederholung im nächsten Bewerbungsverfahren möglich.

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