Navigation überspringen

Prüfungsordnungen

Abschließende Staatsprüfungen

Verordnungen über die Vorbereitungsdienste und abschließende Staatsprüfungen für die verschiedenen Lehrämter


Als Teil des im März 2023 durch das Kultusministerium vorgestellten Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung wurden die Verordnungen über die Vorbereitungsdienste und die den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfungen für die verschiedenen Lehrämter, beginnend mit den Vorbereitungsdiensten 2024, angepasst.

Im Wesentlichen betrifft dies folgende Änderungen:

Der Umfang des selbständigen Unterrichts ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt wird um jeweils eine Stunde erhöht (§§ 13 Absatz 4 Satz 2, 13a Absatz 6 Satz 2) und die angehenden Lehrkräfte werden im Gegenzug an anderer Stelle lehramtsbezogen entlastet. Diese Entlastung umfasst insbesondere den Wegfall der schriftlichen Arbeit (Hausarbeit bzw. Dokumentation, § 19). Im Lehramt Sonderpädagogik entfällt zudem eine Stunde begleiteten Unterrichts in der ersten Fachrichtung sowie in den Lehrämtern Gymnasium und berufliche Schulen der begleitete Ausbildungsunterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt (§§ 11 Absatz 3, 13 Absatz 4 Satz 2, 13a Absatz 6 Satz 2). Im Lehramt Gymnasium und im Lehramt berufliche Schulen finden künftig in beiden Fächern zwei unterrichtspraktische Prüfungen (§ 21 Absatz 1) statt. 

Im Hinblick auf die ebenfalls erfolgte Änderung der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) (GBl. S. 369) wurden in den Verordnungen GPO, Sek I PO 2014, GymPO und - für allgemeinbildende Fächer - auch in der BSPO Regelungen zu einem Studium im Erweiterungsfach ohne abschließende Masterarbeit aufgenommen. Beim Erweiterungsfach unter Verzicht auf die abschließende Masterarbeit kann für den Vorbereitungsdienst kein Tausch studierter Ausbildungsfächer erfolgen, es kann aber in den Lehrämtern Grundschule und Gymnasium und bei allgemeinbildenden Fächern auch im Lehramt berufliche Schulen als zusätzliches Ausbildungsfach zu einer Zwei-Fächer-Kombination ausgebildet werden.

GPO (2014) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2024!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule (Grundschullehramtsprüfungsordnung - GPO)

Vom 03. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 10. Oktober 2023 (GBl. S. 389)

GPO (alt) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2021!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule (Grundschullehramtsprüfungsordnung - GPO)

Vom 03. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 3. November 2020 (GBl. S. 1023)


Sek I PO 2014 - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2024!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sekundarstufen I - Lehramtsprüfungsordnung - Sek I PO 2014)

vom 3. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 10. Oktober 2023 (GBl. S. 389, 390)

Sek I PO (alt) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2021!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sekundarstufen I - Lehramtsprüfungsordnung - Sek I PO 2014)

vom 3. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 3. November 2020 (GBl. S. 1023, 1024)

WHRPO II (2014) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 01.02.2016!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Werkrealschule, Hauptschule und Realschule
(Werkreal-, Haupt- und Realschullehrerprüfungsordnung II)

Vom 03. November 2014 (GBl. 2014 S. 634)


SPO (2014) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2024!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik (Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung - SPO 2014)

Vom 03. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 10. Oktober 2023 (GBl. S. 389, 391)

SPO (alt) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2021!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik (Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung - SPO 2014)

Vom 03. November 2014, letzte berücksichtigte Änderung vom 3. November 2020 (GBl. S. 1023, 1027)

SPO II (2014) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 01.02.2016!
Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik (Sonderschullehrerprüfungsordnung II)

Vom 03. November 2014 (GBl. 2014 S. 644)

GymPO (neu) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2024!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium
(Gymnasiallehramtsprüfungsordnung - GymPO)

Vom 3. November 2015, letzte berücksichtigte Änderung vom 10. Oktober 2023 (GBl. S. 389, 392)

GymPO (alt) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2021!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium
(Gymnasiallehramtsprüfungsordnung - GymPO)

Vom 3. November 2015, letzte berücksichtigte Änderung vom 3. November 2020 (GBl. S. 1023, 1028)

GymPO II (2015) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 11.01.2016!
Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium (Gymnasiallehramtsprüfungsordnung II)

Vom 3. November 2015 (GBl. S. 918 – 930)


BSPO (2020) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2024!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Prüfungsordnung berufliche Schulen - BSPO)

Vom 3. November 2015, letzte berücksichtigte Änderung vom 10. Oktober 2023 (GBl. S. 389, 393)

 BSPO (alt) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 2021! 

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Prüfungsordnung berufliche Schulen - BSPO)

Vom 3. November 2015, letzte berücksichtigte Änderung (GBl. S. 1023, 1030)

BSPO II (2015) - Gültig ab Vorbereitungsdienst 11.01.2016!

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Prüfungsordnung berufliche Schulen II)

Vom 3. November 2015 (GBl. S. 906 – 918)

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.