Neben den persönlichen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, absolvieren Sie eine dreiteilige Prüfung:
- Schriftliche Prüfung (allgemeine Grundkenntnisse und Allgemeinbildung bezüglich der demokratischen Grundordnung, der Gesellschaft und der Politik)
- Schriftliche und praktische Prüfung in den gewählten Fächern
- Mündliche Gruppenprüfung (Überprüfung der grundsätzlichen Eignung)
1. Zulassungsprüfung
Grundkenntnisse und Allgemeinbildung
Schriftlich geprüft werden im Ankreuzwahlverfahren allgemeine Grundkenntnisse und Allgemeinbildung (30 Minuten) bezüglich der
demokratischen Grundordnung, der Gesellschaft und der Politik. Die Fragen orientieren sich an den für den mittleren Bildungsabschluss
geforderten Kompetenzen und der Erwartung, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer über aktuelle Sachverhalte in Politik,
Gesellschaft und Kultur informiert sind. Zur Vorbereitung dienen Schulbücher der oberen Klassen für das Fach Gemeinschaftskunde
der Realschule.
Beispiele:
- Wie heißt der gegenwärtige Präsident der Europäischen Kommission?
- Welche der folgenden Städte ist nicht Sitz einer Landesregierung?
Düsseldorf, Bremen, Erfurt, Rostock - Wie weit ist der Mond von der Erde ca. entfernt?
256.000 Kilometer, 384.000 Kilometer, 567. 000 Kilometer, 1.200.000 Kilometer - Wer wählt den Bundespräsidenten?
Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Volk
Arbeiten an und mit Texten
Hier haben Sie einen Text mit - im weitesten Sinne - pädagogischem Bezug anhand von konkreten Fragestellungen zu bearbeiten. Bewertet
werden dabei Ihre Argumentation und das Erkennen von Zusammenhängen sowie die richtige Anwendung orthografischer und grammatikalischer
Regeln bei der Darstellung. Das Lesen entsprechender Texte und das Verfassen einer derartigen Arbeit kann die Vorbereitung
unterstützen.
Textbeispiele sind unter den Stichworten Bildung/Erziehung/Pädagogik in den Tages- bzw. Wochenzeitungen und monatlich erscheinenden
Magazinen und Zeitschriften zu finden, teilweise sind diese Beiträge auch im Internet verfügbar.
2. Feststellung der fachlichen Qualifikationen
2.1 Schriftliche Teilprüfung Bildende Kunst oder Musik oder Sport
Bildende Kunst |
Musik |
Sport |
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Bearbeitungszeit: 45 Minuten Grundkenntnisse in den Bereichen Kunstgeschichte, Farbenlehre, Körper- und Raumdarstellung Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der Kunst |
Bearbeitungszeit: 45 Minuten |
entfällt |
2.2 Schriftliche Teilprüfung Alltagskultur und Gesundheit oder Technik
Alltagskultur und Gesundheit |
Technik |
---|---|
Bearbeitungszeit: 45 Minuten |
Bearbeitungszeit: 45 Minuten |
2.3 Praktische Arbeit / Praktische Fertigkeiten Bildende Kunst oder Musik oder Sport
Bildende Kunst |
Musik |
---|---|
Bearbeitungszeit: 120 – 180 Minuten
Informationen zur Vorbereitung
|
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Sport |
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Schwimmen: 50 m auf Zeit / eine Technik nach Wahl |
Spiel: Spieltechnische Fertigkeiten und taktisches Verhalten in zwei Spielen nach Wahl aus Basketball, Fußball, Handball, Volleyball |
Gymnastik:
|
Gerätturnen: 3 Elemente in einer Bewegungsverbindung
|
Leichtathletik:
|
2.4 Praktische Arbeit / Praktische Fertigkeiten Alltagskultur und Gesundheit oder Technik
Alltagskultur und Gesundheit |
Technik |
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Bearbeitungszeit: 120 Minuten
Quellen zur Vorbereitung:
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Bearbeitungszeit: 150 Minuten
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3. Überprüfung der grundsätzlichen Eignung
Die grundsätzliche Eignung für die Lehrtätigkeit wird in einer mündlichen Gruppenprüfung (4 - 5 Teilnehmer) unter Einbeziehung der individuellen biographischen Voraussetzungen festgestellt. Anhand eines Textes und Fallbeschreibungen aus der Schule werden pädagogische Sachverhalte diskutiert. Dauer etwa 60 bis 80 Minuten. Diese findet zeitnah nach der Eingangsprüfung statt.
Der Beruf der Lehrerin/des Lehrers fordert neben fachlichen Qualifikationen auch personale Kompetenzen. Für Ihre persönliche Eignung sind Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sicherlich von Vorteil, da diese im Gespräch thematisiert werden. Der folgende Link bietet Ihnen Gelegenheit, ein Selbsterkundungsverfahren anzuwenden, um Ihre persönlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf zu klären.
Bitte beachten Sie darüber hinaus:
In § 5 Absatz (2) der aktuellen Verordnung zur Ausbildung und Prüfung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an Pädagogischen Fachseminaren ist festgeschrieben, dass Grundkenntnisse im Umgang mit einem Computer und in Standardprogrammen für die Ausbildung vorausgesetzt werden. Diese Grundkenntnisse sind nachfolgend beschrieben und bis spätestens zum Ausbildungsbeginn zu erwerben. Eine Überprüfung findet in den ersten Wochen nach Ausbildungsbeginn statt.
Bereich |
Erwartete Kompetenzen zu Ausbildungsbeginn |
Textverarbeitung |
Ich kann einen einfachen Text schreiben und drucken. |
Tabellenkalkulation |
Ich kann eine überschaubare Datenmenge in eine Tabelle eingeben. |
Dateiverwaltung |
Ich kenne verschiedene Laufwerke (intern und extern). |
Internet |
Ich kann einen Internet-Browser bedienen und Internetadressen (URLs) eingeben. |
|
Ich kann per Email Nachrichten senden und empfangen. |
Fragen zu den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Konsum